Der Bundesrepublik ist die Erhaltung historischer Wohngebäude sehr wichtig. Deshalb bietet sie Anlegern enorm hohe steuerliche Förderungen zur Modernisierung bzw. Sanierung von Baudenkmälern. Diese Wohnungen werden nach der Sanierung vermietet.
Wer eine solche Wohnung kauft, kann bei Vermietung in den ersten 12 Jahren nach Fertigstellung 100 %!!! der Sanierungskosten steuerlich geltend machen und seine jährliche Einkommensteuerlast sehr deutlich reduzieren. Oftmals betragen die Sanierungskosten ca. 65% des Kaufpreises!
Zusätzlich kann die Abschreibung auf den Altbauanteil in Anspruch genommen werden.
Abgeschrieben wird wie folgt
Zu versteuerndes Jahreseinkommen
+ Mieteinnahmen
– 9% der Sanierungskosten (Jahre 1 – 8) bzw.
– 7% der Sanierungskosten (Jahre 9 – 12)
– 2% bzw. 2,5% des Altbauanteils (Jahre 1 – 40 bzw. 50)
= Zu versteuerndes Jahreseinkommen (neu)
Der Käufer profitiert damit von der hohen Abschreibung, erzielt zeitnah ein attraktives Nebeneinkommen und hat etwas für die Altersvorsoge getan.